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Managementaufgabe: IT Sicherheit |
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Grundlagen für ein funktionierendes IT-Sicherheitssystem |
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Sicherheit in der Informatik ist mehr als der Schutz vor dem imaginären Bösen, vielmehr ist es eine Managementaufgabe die alle Aspekte möglicher unternehmensbedrohender Risiken von IT Systemen im Unternehmen behandelt. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und nimmt Vorstände und Geschäftsführer in die Pflicht. Neben dem Nutzen, den ein Unternehmen von einer funktionierenden IT-Sicherheitsorganisation ableitet, sind gesetzliche Regelungen für die Notwendigkeit eines IT-Risikomanagements entscheidend. Insbesondere das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind rechtliche Vorgaben, welche für die Unternehmen bindend sind.
Diese Vorschrift ist einerseits im Zusammenhang mit § 76 Abs. 1 AktG zu sehen. Hiernach ergeben sich aus der Leitungspflicht für die Vorstandsmitglieder auch Organisationspflichten zur Sicherung des Unternehmensfortbestandes. Andererseits ist zu beachten, dass Verstöße der Unternehmensleitung gegen ihre Verpflichtungen gemäß § 91 Abs. 2 AktG zu einer Schadensersatzverpflichtung gemäß § 93 Abs. 2 AktG führen. Dies bedeutet eine persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder gegenüber der Gesellschaft. Die Bedeutung des BDSG für die Datensicherheit ergibt sich daraus, dass Datenschutz insbesondere auch durch Datensicherheit gewährleistet werden soll und das Gesetz dazu bestimmte Anforderungen aufstellt. Die organisatorische Zuordnung von IT-Sicherheitsbeauftragen ist von der Anforderung an Unabhängigkeit zur IT-Funktion eines Unternehmens bestimmt. Sicherheitssteigernde Maßnahmen stehen insbesondere in Bezug auf die Kostensituation oft im Gegensatz zu den Interessen der IT-Funktionen. Dort sind finanzielle Mittel meist für die Erweiterung von Informationstechnologie und die Vereinfachung der Verwaltung der IT vorgesehen. Eine Reduzierung von sicherheitsrelevanten Risiken innerhalb der IT ist für alle Bedrohungswege anzustreben. Dabei sind auch Telekommunikationswege wie TK-Anlagen, Modem-, ISDN und Wartungszugänge zu beachten. Diese Reduzierung wird dadurch erreicht, indem geeignete Maßnahmen in Abhängigkeit zum Risiko getroffen werden. Die Risikoanalyse ist dabei durch den IT-Sicherheitsbeauftragten zu organisieren. Die Risikoeinschätzung unterliegt dabei jedoch zwangsläufig dem System- bzw. Prozesseigner. Neben dem Aufbau eines IT-Risikomanagements sind zusätzliche Maßnahmen denkbar und durchaus realisierbar. So haben insbesondere universitäre Einrichtungen und Finanzdienstleister die Vorreiterrolle bei der Implementierung von ‚Tiger Teams’ eingenommen. Dies sind aus Experten zusammengesetzte Gruppen, die bei neuen und bestehenden Systemen mit den gleichen Werkzeugen und Fähigkeiten, wie reale Angreifer sie anwenden, Schwachstellen aufdecken. Dabei werden technische Möglichkeiten genauso genutzt wie das so genannte ‚Social Engineering’, welches die Schwachstelle Mensch als Penetrationsmöglichkeit für IT Systeme ausnutzt. Autoren: Torsten Richter, Dr. Norbert Witowski; Geschäftsführer der Informatik Agentur RW oHGAbdruck unter Nennung der Autoren erlaubt. Ein Belegexemplar wird erbeten. |
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